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Fortbildungsangebot am 19. August 2017 in Winsen (Luhe)

Der Blindenführhund – ein Tierschutzproblem?

Eine Fortbildung insbesondere für Praktiker und Amtstierärzte, veranstaltet vom Bundesverband Gespannprüfer Blindenführhunde e.V. (www.bgbfh.de).

Inhalte:

  • Das Hilfsmittel Blindenführhund – seine Geschichte

  • Das Hilfsmittel Blindenführhund – seine rechtliche Situation

  • Anforderungen an Blindenführhund und Führhundehalter– Eignung und Ausbildung

  • Beispiele aus der Praxis (Videoaufzeichnungen)

  • Fachdiskussion: Inwieweit ist das Tierwohl gefährdet?

Begrenzte Teilnehmerzahl: 12 Personen
Referentin: Dr. med. vet. Tatjana Rusch, Stelle
ATF-Anerkennung: 4 Stunden

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Fortbildungsangebot am 26. August 2017 in Winsen (Luhe)

Die Tierschutz-Hundeverordnung – ist sie noch zeitgemäß?

Eine Fortbildung insbesondere für Praktiker und Amtstierärzte, veranstaltet vom Bundesverband Gespannprüfer Blindenführhunde e.V. (www.bgbfh.de).

Inhalte:

  • Die TierSchHuV

  • Der ethologische Blickwinkel auf die TierSchHuV

  • Hat die TierSchHuV noch irgendetwas mit der heutigen Hundehaltung zu tun? Alltagsbeispiele.

  • Arbeit in Kleingruppen: Was sollte heute in der TierSchHuV stehen?

Begrenzte Teilnehmerzahl: 12 Personen
Referentin: Dr. med. vet. Tatjana Rusch, Stelle
ATF-Anerkennung: 4 Stunden

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10. August 2015

AKTUELLES

Das juristische Sachverständigengutachten mit dem Titel Fragen zum Spezialgebiet “Blindenführhund”, rechtliche Bewertung der Fragen im Auftrag des BGBFH e.V. von Dr. jur. Konstantin Leondarakis und Rechtsanwalt Nicole Kohlstedt liegt nunmehr vor.

Auszug der Fragen, die im Gutachten beantwortet sind:

1) Können auch Führhundschulen und Gespannprüfer in Haftung genommen werden, sofern der durch die Gespannprüfung geprüfte Hund Schäden verursacht hat?
2) Wie wirkt sich das Bestehen der Gespannprüfung des Blindenführhundes insgesamt bezüglich der Ausbildung des Hundes auf die gesetzliche Gewährleistung aus? Ist die Vereinbarung eines Gewährlseitungsausschlusses für solche Mängel rechtlich zulässig, die auf die Eignung und Ausbildung des Hundes als BFH zurückzuführen sind?
3)  Geht aus den Qualitätskriterien für Blindenführhunde hervor, dass Gespannprüfer keine BFH ausbilden dürfen
4) Rechtliche Zulässigkeit von Videoaufzeichnungen von Gespannprüfungen

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung - Interessierte können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. 

21. April 2015

AKTUELLES

Seit Gründung des BGBFH e.V.  vor etwas über einem Monat zeigen die mehr als 2000 Aufrufe unserer Homepage, wie wichtig und bedeutsam das Thema Blindenführhund offensichtlich ist. Auch hat sich die Mitgliederzahl des Bundesverbandes Gespannprüfer Blindenführhund inzwischen mehr als verdoppelt.

Der Verein hat weiterhin durch zahlreiche Anfragen und Gespräche vermittelt bekommen, wie dringend Veränderungen in der Qualitätssicherung des Hilfsmittels Blindenführhund benötigt werden. Dabei wird deutlich, daß nicht nur betroffene bzw. fehlversorgte Führhundhalter den Wunsch nach Verbesserung haben, sondern auch die Leistungsträger. Um die optimale Versorgung ihrer Versicherten bemühte Sachbearbeiter der Krankenkassen sind aufgrund nicht vorhandener Vorgaben teilweise heillos überfordert rund um die Hilfsmittelversorgung mit einem Führhund.

Das Bedürfnis nach Klarheit und nachvollziehbarer Regelung ist auch hier deutlich erkennbar. Somit werden u.a. nicht nur die wirtschaftlichen Ressourcen des Leistungsträgers geschont, sondern auch die der dort zuständigen Menschen. Inzwischen haben sich fünf auf den Fachbereich Verhalten spezialisierte Tierärzte, eine Juristin, ein O&M-Trainer und einige Führhundhalter gefunden, die ihre fachliche Expertise bzw. ihr Wissen und ihre Erfahrungen in Form eines Sachverständigengremiums bündeln möchten, um dort notwendige Neuerungen und Vorgaben zu erarbeiten.

An dieser Stelle bereits ein Dankeschön für das Engagement!

15. März 2015

GRÜNDUNG DES BGBFH e.V.

Fast 100 Jahre nach der Eröffnung der weltweit ersten Blindenführhundschule in Deutschland hat sich am 15.03.2015 mit Gründung des Bundesverbandes Gespannprüfer Blindenführhunde e.V. (BGBFH e.V.) erstmals ein Instrument geschaffen, welches fachspezifisch entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Stand und Standard die Qualität des Hilfsmittels Blindenführhund sichern helfen möchte.

Der BGBFH e.V. bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei der Selbsthilfe wie dem DBSV e.V. und dem Verein Lichtblicke e.V. für die jahrelange Pionierarbeit hinsichtlich Verbesserung der Ausbildung von Führhunden insbesondere in Bezug auf den tierschutzgerechten Umgang, Überprüfung des „fertigen“ Hilfsmittels durch Gespannprüfungen und Schulungen von Führhundhaltern sowie der Kommunikation mit den Leistungsträgern.

Auch bedankt sich der BGBFH e.V. bei den sich am Markt befindenden, nachweislich sachkundig arbeitenden Fürhundschulen, die selber seit langem den Wunsch nach einer Qualifizierung und Zertifizierung ihres Arbeitsfeldes im Spezialhundebereich haben, um u.a. dadurch eine Bestätigung ihrer eigenen Leistung zu bekommen.

Es ist wirklich an der Zeit, dass Blindenführhunde nicht mehr im Dunkel tappen müssen.  Mit fachlicher Kompetenz und Empathie haben wir ein gutes Rüstzeug, gemeinsam etwas zu verändern.

Unterstützen Sie den BGBFH e.V.

SPENDEN

Sie können die Ziele des BGBFH e.V. (Bundesverband Gespannprüfer e.V. auch mit einer Geldspende unterstützen. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt – Geldzuwendungen / Spenden sind daher steuerlich absetzbar.

Spendenkonto

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Unsere Bankverbindung lautet:

Sparkasse Harburg-Buxtehude
IBAN: DE75 2075 0000 0090 5106 03
BIC: NOLADE21HAM
Verwendungszweck: Spende – BGBFH e.V.


Für die Zusendung einer Spendenbescheinigung / Spendenquittung teilen Sie uns bitte zeitnah mit Ihrer Spende Ihren (Firmen-) Namen sowie die Anschrift mit, vielen Dank!

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So erreichen Sie uns.

KONTAKT

BUNDESVERBAND GESPANNPRÜFER BLINDENFÜHRHUNDE e.V.  (BGBFH e.V.)
1. Vorsitzende: Dr. med. vet. Tatjana Rusch, 2. Vorsitzender: Andreas Alexander

Bogenstraße 14
21220 Seevetal

Mobil  +49 (0) 172 514 01 27
E-Mail kontakt@bgbfh.de

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