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Schön, dass Sie da sind.

WILLKOMMEN

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf den Webseiten des Bundesverbandes Gespannprüfer Blindenführhunde e.V. (BGBFH e.V.).

Die Ziele unseres gemeinnützigen Vereins sind die Förderung des Blindenführhundewesens durch eine Qualitätssicherung des Hilfsmittels Blindenführhund als maßgeblicher Beitrag zur Vorbeugung und dem Erkennen von Fehlversorgungen von Führhundhaltern.

Auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen für die Kostenträger und zur Vorbeugung sowie dem Erkennen von lebensbedrohlichen Gefährdungen von Führhundhaltern durch ungeeignete, ungenügend oder tierschutzrelevant ausgebildete Hunde bzw. auch durch mangelnde Sachkunde des Führhundhalters ist eine Qualitätssicherung des vierbeinigen, unschätzbar wertvollen Hilfsmittels unabdingbar.

Die aus der Qualitätssicherung folgende Minimierung von Schmerzen, Leiden und Schäden von Hunden in der Ausbildung zum Blindenführhund sowie im Führdienst und die Unterstützung der Verbesserung von Lebensqualität des Hundes nach dem Ausscheiden aus dem Führdienst im Alter („Führhund-Rentner“) sind ein weiteres Ziel des BGBFH e.V..

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen vertrauen seit nunmehr 100 Jahren einem Hund ihr Leben an. Hund und Führhundhalter verdienen schon längst ein Höchstmaß an Qualität und deren Kontrolle entsprechend des aktuellen Standes der Wissenschaft. Der BGBFH e.V. steht ihnen dabei zur Seite.

An die Mitglieder des BGBFH e.V.

EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2018

Liebe Mitglieder,

unsere diesjährige, ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am 11.08.2018um 11.45 Uhr in der Harburger Str. 29-31, 21435 Stelle im Hundesalon "Bellos Barbier".

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

  • Begrüßung durch die Vorsitzende

  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

  • Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 01.04.2017

  • Entgegennahme des Jahresberichts inkl. Kassenbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr und Entlastung des Vorstands

  • Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden

  • Verschiedenes

Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 7.1.4.1 der Satzung).

Gemäß § 7.1.1 hat der Vorstand am 10.07.2018 die Anzahl der telefonisch oder elektronisch anwesenden Mitglieder auf 5 gesetzlich blinde Mitglieder beschränkt. Sofern weniger als 5 gesetzlich blinde Mitglieder telefonisch oder elektronisch an der JHV teilnehmen werden, können die freien „Telefonplätze“ von den übrigen Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Die „Telefonplätze“ werden in Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
Mit freundlichen Grüßen 

Dr. med. vet. Tatjana Rusch | 1. Vorsitzende
BUNDESVERBAND GESPANNPRÜFER BLINDENFÜHRHUNDE e.V.

Barrierefreies Internet.

EINFACH FÜR ALLE

Unsere Seite wird unter den aktuellen Aspekten der Barrierfreiheit entwickelt und in Kürze so umgesetzt, sodass sie auch von Menschen mit Behinderung uneingeschränkt nutzbar ist. Sie haben aktuell schon die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Kontrasteinstellungen zu wählen.

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Wir schaffen Strukturen & Werte.

UMSETZUNG UNSERER ZIELE

Durch die folgenden Maßnahmen wollen wir unsere Ziele zeitnah umsetzen und klare Strukturen schaffen:

GESPANNPRÜFER-BENENNUNG

Das Benennen und listen von qualifizierten Gespannprüfern und Gespannprüfungsbeisitzern gegenüber den Krankenkassen und deren Spitzenverband oder anderen Leistungsträgern des Hilfsmittels Blindenführhund, welche die vorgesehene Gespannprüfung durchführen und in einem gerichtstauglichen Gutachten beurteilen.

KRITERIENKATALOG FÜR DAS PQV

Erarbeitung und Herausgabe eines Kriterienkataloges für das Präqualifizierungsverfahren (PQV) von Leistungserbringern gemäß § 126 Abs. 1a SGB V des Hilfsmittels 99.99.01.0 (Blindenführhund) entsprechend des aktuellen Standes der Wissenschaft und den tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch ein Sachverständigengremium.

QUALITÄTSKRITERIEN

Überarbeitung und bei Bedarf regelmäßige Aktualisierung der Qualitätskriterien für Blindenführhunde als Empfehlung eines Sachverständigengremiums zur Übernahme in das Hilfsmittelverzeichnis.

PRÜFUNGSLEITLINIEN

Erarbeitung und Herausgabe von Prüfungsleitlinien zu Ablauf, Durchführung und Bewertung von Gespannprüfungen entsprechend des gültigen Standes der Wissenschaft durch ein auf den Fachbereich Verhalten spezialisiertes Tierärztegremium.

FORT-  & WEITERBILDUNGEN

Organisation und Veranstaltung von Fort- und Weiterbildungen für Gespannprüfer, für (zukünftige) Blindenführhundschulen bzw. Blindenführhundausbilder und andere in das Blindenführhundewesen involvierte Personen, z.B. O&M-Trainer. 

THEORIESCHULUNGEN

Organisation und Veranstaltung von (barrierefreien) Theorieschulungen für Führhundhalter, insbesondere Erstführhundehalter.

Gemeinsam stark.

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MITGLIED WERDEN

Sie möchten unsere Arbeit aktiv unterstützen? Wir freuen uns über Ihren Beitritt zum BGBFH e.V. !

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VEREINSSATZUNG

Interessierte können unsere Vereinssatzung bequem und kostenfrei im PDF-Format herunterladen. 

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SPENDEN

Werden Sie förderndes Mitglied oder unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende - wir freuen uns über Ihr Interesse!

So erreichen Sie uns.

KONTAKT

BUNDESVERBAND GESPANNPRÜFER BLINDENFÜHRHUNDE e.V.  (BGBFH e.V.)
1. Vorsitzende: Dr. med. vet. Tatjana Rusch, 2. Vorsitzender: Andreas Alexander

Bogenstraße 14
21220 Seevetal

Mob.   +49 (0) 172 514 01 27
E-Mail kontakt@bgbfh.de

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