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WILLKOMMEN
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf den Webseiten des Bundesverbandes Gespannprüfer
Blindenführhunde e.V. (BGBFH e.V.).
Die Ziele unseres gemeinnützigen
Vereins sind die Förderung des Blindenführhundewesens durch eine
Qualitätssicherung des Hilfsmittels Blindenführhund als maßgeblicher Beitrag
zur Vorbeugung und dem Erkennen von Fehlversorgungen
von Führhundhaltern.
Auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen für die Kostenträger und
zur Vorbeugung sowie dem Erkennen von lebensbedrohlichen Gefährdungen von
Führhundhaltern durch ungeeignete, ungenügend oder tierschutzrelevant
ausgebildete Hunde bzw. auch durch mangelnde Sachkunde des Führhundhalters ist
eine Qualitätssicherung des vierbeinigen, unschätzbar wertvollen Hilfsmittels unabdingbar.
Die aus der Qualitätssicherung folgende Minimierung von Schmerzen, Leiden und Schäden von Hunden in der Ausbildung zum Blindenführhund sowie im Führdienst und die Unterstützung der Verbesserung von Lebensqualität des Hundes nach dem Ausscheiden aus dem Führdienst im Alter („Führhund-Rentner“) sind ein weiteres Ziel des BGBFH e.V..
Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen vertrauen seit nunmehr 100 Jahren einem Hund ihr Leben an. Hund und Führhundhalter verdienen schon längst ein Höchstmaß an Qualität und deren Kontrolle entsprechend des aktuellen Standes der Wissenschaft. Der BGBFH e.V. steht ihnen dabei zur Seite.
Barrierefreies Internet.
EINFACH FÜR ALLE
Wir schaffen Strukturen & Werte.
UMSETZUNG UNSERER ZIELE
Durch die folgenden Maßnahmen wollen wir unsere Ziele zeitnah umsetzen und klare Strukturen schaffen:
GESPANNPRÜFER-BENENNUNG
Das Benennen und listen von
qualifizierten Gespannprüfern und Gespannprüfungsbeisitzern gegenüber den
Krankenkassen und deren Spitzenverband oder anderen Leistungsträgern des
Hilfsmittels Blindenführhund, welche die vorgesehene Gespannprüfung durchführen
und in einem gerichtstauglichen Gutachten beurteilen.
KRITERIENKATALOG FÜR DAS PQV
Erarbeitung
und Herausgabe eines Kriterienkataloges für das Präqualifizierungsverfahren (PQV) von
Leistungserbringern gemäß § 126 Abs. 1a SGB V des Hilfsmittels 99.99.01.0
(Blindenführhund) entsprechend des aktuellen Standes der Wissenschaft und den
tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch ein Sachverständigengremium.
QUALITÄTSKRITERIEN
Überarbeitung und bei
Bedarf regelmäßige Aktualisierung der Qualitätskriterien für Blindenführhunde
als Empfehlung eines Sachverständigengremiums zur Übernahme in das
Hilfsmittelverzeichnis.
PRÜFUNGSLEITLINIEN
Erarbeitung und
Herausgabe von Prüfungsleitlinien zu Ablauf, Durchführung und Bewertung von
Gespannprüfungen entsprechend des gültigen Standes der Wissenschaft durch ein
auf den Fachbereich Verhalten spezialisiertes Tierärztegremium.
FORT- & WEITERBILDUNGEN
Organisation und
Veranstaltung von Fort- und Weiterbildungen für Gespannprüfer, für (zukünftige) Blindenführhundschulen bzw. Blindenführhundausbilder und andere in das Blindenführhundewesen involvierte Personen, z.B. O&M-Trainer.
THEORIESCHULUNGEN
Organisation und
Veranstaltung von (barrierefreien) Theorieschulungen für Führhundhalter,
insbesondere Erstführhundehalter.
Gemeinsam stark.
DOWNLOADS
MITGLIED WERDEN
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Interessierte können unsere Vereinssatzung bequem und kostenfrei im PDF-Format herunterladen.
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